Vor dem Aufenthalt
Aufnahme und Vertragsbedingungen
Damit alle Gäste gesund bleiben, gelten ein paar Bedingungen — und beim Bringen unterschreiben wir gemeinsam den Vertrag. Beides steht hier vollständig, damit Sie es vorher in Ruhe lesen können.
Das braucht Ihre Katze für den Aufenthalt
Impfschutz
- Ihre Katze ist gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen geimpft.
- Die Impfung darf nicht älter als ein Jahr sein.
Flöhe und Würmer
- Das Tier sollte aktuell gegen Flöhe und Würmer behandelt sein.
Gesundheit
- Das Tier hatte in den letzten 30 Tagen vor dem Aufenthalt keine ansteckenden Krankheiten und befindet sich aktuell in einem guten gesundheitlichen Zustand.
- Bringt eine Katze eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Halter die dadurch entstandenen Kosten für die Mitbehandlung angesteckter Menschen und Tiere.
Futter und Zahlung
- Die Tiernahrung wird von der Pension gestellt. Benötigt eine Katze besonderes Futter, bringen Sie es bitte mit.
- Die vereinbarte Gebühr wird spätestens am Tag der Abholung in bar bezahlt.
Und die Stornierung?
Die Stornobedingungen stehen zusammen mit den Preisen auf einer eigenen Seite.
Der Vertrag
Vertragsbedingungen
Diese Bedingungen unterschreiben wir beim Bringen der Katze. Auf der bisherigen Website waren sie nur als eingescanntes Blatt zu sehen — hier stehen sie als Text.
- § 1
- Die Pension verpflichtet sich, die genannte Katze für den vereinbarten Zeitraum bestmöglich unterzubringen und zu versorgen.
- § 2
- Der Halter verpflichtet sich, spätestens am Tag der Abholung die vereinbarte Gebühr in bar zu zahlen.
- § 3
- Die Aufnahme der Katze erfolgt auf eigene Gefahr des Halters. Die Haftung der Tierpension für Schäden aller Art wird ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung. Der Halter übernimmt die alleinige Verantwortung für jegliche Handlungen des Tieres während des Aufenthaltes in der Pension.
- § 4
- Die Pension übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Körbchen, Decken oder Ähnliches.
- § 5
- Die Tiernahrung wird von der Pension gestellt. Benötigt eine Katze besonderes Futter, ist dieses vom Halter mitzubringen.
- § 6
- Wird die Katze nicht zum vertraglich vereinbarten Termin abgeholt und wurde die Aufenthaltsdauer nicht vom Halter verlängert, so geht sie mit Ablauf von 14 Kalendertagen in das Eigentum der Tierpension über. Die Pension wird sich in diesem Fall bemühen, das Tier an einen neuen Besitzer zu vermitteln oder die Katze dem Tierheim zu übergeben. Sämtliche daraus entstandenen Kosten trägt der Tierhalter.
- § 7
- Der Halter verpflichtet sich, dass das Tier gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen geimpft ist. Die Impfung darf nicht älter als ein Jahr sein. Des Weiteren sollte das Tier aktuell gegen Flöhe und Würmer behandelt sein.
- § 8
- Der Halter versichert, dass das Tier in den letzten 30 Tagen vor dem Aufenthalt keine ansteckenden Krankheiten hatte und sich aktuell in einem guten gesundheitlichen Zustand befindet. Bringt eine Katze eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Halter die dadurch entstandenen Kosten für die Mitbehandlung angesteckter Menschen und Tiere.
- § 9
- Sollte die Katze krank werden oder sich verletzen, liegt es im eigenen Ermessen der Pension, einen Tierarzt hinzuzuziehen, Medikamente zu verabreichen oder das Tier in anderer Weise medizinisch zu versorgen. Die hierdurch entstandenen Kosten trägt der Halter. Bei sehr schwerwiegenden Erkrankungen oder Verletzungen wird der Halter umgehend verständigt; ist dieser innerhalb von 12 Stunden nicht erreichbar, liegt die Entscheidungsbefugnis bei der Pension. Die Kosten trägt der Halter.
Unterschrieben wird beim Bringen: Ort und Datum, Unterschrift des Tierhalters, Unterschrift der Tierpension.